Reglement zur Benutzung der Vereinsboote
Stand: 22.01.2023
Zweck
Die Vereinsjollen dienen in erster Priorität zur Benutzung in wöchentlichen Trainings der Vereinsmitglieder und in zweiter Priorität den Mitgliedern zur Ausübung des Segelsports.Motorboote dienen ausschliesslich als Unterstützung zur benötigten Infrastruktur bei Veranstaltungen auf dem Wasser, der Schulung und der Sicherheit auf dem Wasser
Liegeplatz
Der Liegeplatz aller Vereinsboote ist die Hafenanlage Feldbach.
Aufsicht
Alle Boote unterstehen der Aufsicht des Werkstattverantwortlichen und der Leiter der Segelkurse. Sie sind dafür verantwortlich, dass diese sich während der ganzen Saison in segelbereitem Zustand befinden.
Berechtigung und Benutzung
Zur Benutzung der Segelboote ausserhalb der offiziellen Trainings sind alle Aktivmitglieder und Junioren berechtigt, welche von einem Leiter bescheinigt bekommen haben, dass sie zur selbstständigen Benützung der Boote in der Lage, oder im Besitze des D-Scheines sind. Sie müssen des Schwimmens kundig sein.
1) Für die Benutzung der Segelboote muss das betreffendeAktivmitglied/der betreffende Junior eine Entschädigung von CHF 300 pro laufendem Jahr entrichten. Bei einem Abschluss während der Saison entscheidet der Vorstand über eine angemessene Reduktion der Entschädigung. Für den Vorstand und Leiter entfällt diese Entschädigung. Leiter sind Mitglieder, die einen Jahreskurs leiten oder für Werkstattarbeiten mind. 10 Halbtage Einsatz leisten. Als Entscheidungsgrundlage dient die geleistete Arbeit der vorhergegangenen Saison. Alle Mitglieder, welche die Bootsmiete für sich unter Beachtung der obengenannten Punkte in Anspruch nehmen möchten, haben sich im Voraus über das Online-Formular anzumelden. Der Vorstand entscheidet, ob die Anforderungen erfüllt sind oder eine Rechnung versendet wird. Die Berechtigung wird nach der Einführung (siehe separates Dokument „Einführung Bootsmiete“ erteilt
2) Das Mitnehmen von Gästen ist ein Mal pro Jahr gestattet. Als Gast kann nur eine Person gelten, welche nicht Clubmitglied ist.
3) Zusätzlich kann der Besitzer einer Bootsmiete eine Mitsegler-Option bei Nachfrage an den Vorstand abschliessen. Mit dieser Option kann er einen Mitsegler, für CHF 50 p.a. mehrmals mitnehmen, ohne dass eine Bootsmiete abgeschlossen werden muss. Voraussetzung dafür ist, dass der Mitsegler selber keine Bootsmiete abschliessen könnte respektive dürfte. Der Mitsegler darf unter allen Umständen nur mit einem Besitzer der Bootsmiete aufs Wasser gehen.
Regattateilnahmen
Aktivmitglieder und Junioren, die eine Bootsmiete von CHF 300 pro Jahr abgeschlossen haben, sowie Vorstandsmitglieder und Leiter können ausserhalb der offiziellen Trainings mit Vereinsbooten an Regatten teilnehmen. Für die Teilnahme an Regatten müssen zusätzlich zu derBootsmiete pro Regattatag 20 CHF/ Tag und pro Person gezahlt werden, für die Durchführung von Trainingslagern ist eine Pauschale pro Teilnehmer von 50 CHF für die Benutzung der Vereinsboote zu entrichten. Die Regattateilnahmen müssen schriftlich per Email beim Trainingskoordinator eingereicht werden. Der Trainingskoordinator stimmt sich mit den verantwortlichen Leitern ab und ist verantwortlich, dass die offiziellen Trainings durch die Regattateilnahmen nicht beeinflusst werden und sich das benutzte Vereinsmaterial während der ganzen Saison in einem segelbereiten Zustand befindet.
Verantwortung und Haftung
Der Führer/die Führerin trägt die Verantwortung von derÜbernahme des ihm/ihr anvertrauten Bootes bis zum Zeitpunkt, wo er/sie das Boot ordnungsgemäss auf den Liegeplatz zurückgebracht hat. Im Rahmen der Mitsegler-Option trägt der Besitzer der Bootsmiete die volle Verantwortung. Vor jeder Benutzung ist die Betriebsbereitschaft des Bootes zu kontrollieren. Der einwandfreie Zustand oder allenfalls festgestellte Mängel sind in die Bootskontrollliste einzutragen. Schäden und Mängel, die bei der Bootsübernahme festgestellt werden, müssen vom vorhergehenden Benutzer/Benutzerin übernommen werden. Der Benützer/die Benutzerin haftet grundsätzlich für alle Schäden, Wertverminderungen und Verluste. Für allfällige Unfälle, die bei privater Benutzung von Vereinsbooten eintreten, übernimmt der YCS keine Haftung. Nach Gebrauch des Bootes ist dieses in notwendigem Masse zu reinigen und in die Bootskontrollliste nachzuführen. Selbst verursachte Schäden und Mängel sind dem Werkstattverantwortlichen per Telefon/Mail zu melden. DER YCS lehnt jegliche Haftung bei Benützung der Neoprenanzüge und Schwimmwesten des Clubs ab.
Verstösse
Bei wiederholten oder schweren Verstössen gegen dieses Reglement durch Benützer/innen der Vereinsboote kann der Vorstand die weitere Benutzung von Booten durch das betreffende Mitglied verweigern. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Anordnungen und Verfügungen des Werkstattverantwortlichen entscheidet der Vorstand endgültig.
Steckborn, 22.01.2023 Yacht-Club Schaffhausen, Der Vorstand